RS Vwgh 1999/4/26 97/10/0100

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Veröffentlicht am 26.04.1999
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E13301500
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31965L0065 idF 31989L0341 Arzneimittel-RL Art1 Nr2 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;
EURallg;
LMG 1975 §17 Abs4;

Rechtssatz

In der Untersagung des Inverkehrbringens des Erzeugnisses als diätetisches Lebensmittel liegt kein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften, weil das Gemeinschaftsrecht keinen Anspruch darauf einräumt, dass ein als Arzneimittel zu qualifizierendes Produkt als diätetisches Lebensmittel - und somit ohne arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren - in Verkehr gebracht werden dürfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997100100.X06

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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