RS Vwgh 1999/4/26 97/17/0334

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Veröffentlicht am 26.04.1999
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L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRK Art6 Abs1;
ParkabgabeG OÖ §2;
ParkabgabeG OÖ §6;
VStG §51 Abs1;
VwGG §36 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hat keine Bedenken hinsichtlich der Tribunalqualität des UVS OÖ im Sinne der MRK. Der UVS ist keine Anklagebehörde, der Beschuldgte hat sich selbst an den UVS gewandt, damit dieser die verwaltungsbehördliche Entscheidung überprüfe. Warum die Unparteilichkeit des UVS - nach Fällung der Entscheidung - dadurch in Frage gestellt sein sollte, dass dieser vor dem VwGH eine Gegenschrift abgibt, ist nicht zu erkennen. Der VwGH sieht sich nicht veranlasst, die Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des UVS OÖ in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997170334.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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