RS Vwgh 1999/4/30 99/16/0111

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Veröffentlicht am 30.04.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1041;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §2 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0112

Rechtssatz

Die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft stellt sich als Veräußerung eines Grundstückes iSd § 2 Abs 1 GrEStG 1987 dar. Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (Hinweis E 20.8.1996, 96/16/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999160111.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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