RS Vwgh 1999/4/30 99/16/0111

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Veröffentlicht am 30.04.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/29 94/16/0039 1

Stammrechtssatz

Auch der Tauschvertrag, also ein Vertrag, durch den eine Sache gegen eine andere überlassen wird, zählt zu den Rechtsgeschäften iSd § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987. Beim Liegenschaftstausch werden (insgesamt zwei) Erwerbsvorgänge iSd § 1 GrEStG 1987 verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999160111.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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