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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs2;Rechtssatz
Bei dem nach § 1 Abs 2 GrEStG 1987 der Besteuerung unterliegenden Vorgang muss es sich um einen Rechtsvorgang handeln, durch den der Berechtigte kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung ermächtigt wird, über ein bestimmtes Grundstück zu verfügen. Die Verschaffung der Verfügungsberechtigung über ein Grundstück kann dabei auch bloß durch konkludente Handlungen und Unterlassungen erfolgen (Hinweis E 27.2.1995, 94/16/0136). Die Voraussetzung der Verwertung des Grundstücks auf Rechnung des Ermächtigten ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Ermächtigte in der Lage ist, einen ihm zufließenden Mehrerlös zu erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997160503.X01Im RIS seit
20.11.2000