RS Vwgh 1999/5/26 98/12/0042

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §62c Abs1 idF 1996/201;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier: die Befassung des Vertrauensarztes durch die Dienstbehörde erster Instanz, die Finanzlandesdirektion, ist nicht als amtswegige Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens zu deuten, sondern ist vielmehr als Maßnahme im Rahmen der Feststellung der Dienstfähigkeit nach den §§ 51 bzw 52 BDG 1979 zu verstehen; mit ausführlicher Begründung)

Stammrechtssatz

Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120042.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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