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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §62c Abs1 idF 1996/201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier: die Befassung des Vertrauensarztes durch die Dienstbehörde erster Instanz, die Finanzlandesdirektion, ist nicht als amtswegige Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens zu deuten, sondern ist vielmehr als Maßnahme im Rahmen der Feststellung der Dienstfähigkeit nach den §§ 51 bzw 52 BDG 1979 zu verstehen; mit ausführlicher Begründung)Stammrechtssatz
Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120042.X01Im RIS seit
12.06.2001