RS Vwgh 1999/5/26 98/12/0021

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/07 Personalvertretung

Norm

AVG §56;
PVG 1967 §29 Abs1 idF 1994/550;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0022

Rechtssatz

§ 29 Abs 1 PVG räumt nur den Organen der Personalvertretung (und nicht den einzelnen Personalvertretern) Ansprüche ein, über die nach § 29 Abs 3 PVG unter Anwendung des AVG, dh aber in Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, das - jedenfalls im Streitfall - mit der Erlassung eines Bescheides des zuständigen Dienststellenleiters zu enden hat, zu entscheiden ist (hier: Antrag eines Betriebsprüfers im Außendienst auf Übernahme der gesamten Telefonkosten für den Einsatz eines Mobiltelefons wegen jederzeitiger Erreichbarkeit als Zentralbehindertenvertrauensperson).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120021.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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