RS Vwgh 1999/5/26 98/03/0093

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

B-VG Art130 Abs2;
KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §134 Abs1;
VStG §19;

Rechtssatz

Unter Bedachtnahme auf § 134 Abs1 KFG und die vier einschlägigen Vormerkungen kann in der Verhängung der Geldstrafe in der Höhe von S 30.000,-- (und einer Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von 30 Tagen) kein Ermessensfehler der belangten Behörde erblickt werden.

Schlagworte

Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030093.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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