RS Vwgh 1999/5/26 99/13/0054

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §201;
BAO §217;
UStG 1972 §21 Abs1;
UStG 1994 §21 Abs1;

Rechtssatz

Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an USt tritt gem § 21 Abs 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15ten Tag des auf einen Kalendermonat folgenden zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Jahresumsatzsteuerbescheide bzw eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130054.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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