RS Vwgh 1999/5/26 93/12/0047

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §176 Abs2 Z3 idF 1988/148;

Rechtssatz

Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen. Sohin ist auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit. Die den Erfolg wissenschaftlicher Arbeit beeinträchtigenden Umstände sind bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation im Sinne des § 176 Abs 2 Z 3 BDG 1979 nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993120047.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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