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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §176 Abs2 Z3 idF 1988/148;Rechtssatz
Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen. Sohin ist auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit. Die den Erfolg wissenschaftlicher Arbeit beeinträchtigenden Umstände sind bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation im Sinne des § 176 Abs 2 Z 3 BDG 1979 nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993120047.X03Im RIS seit
20.11.2000