RS Vwgh 1999/5/26 99/03/0069

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;
StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;

Rechtssatz

Die StVO räumt dem zur Alkoholuntersuchung Aufgeforderten kein Recht ein, die Untersuchung mit dem Hinweis zu verweigern, es sei kein Atemalkoholmessgerät an Ort und Stelle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999030069.X02

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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