RS Vwgh 1999/5/27 99/11/0091

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
FSG 1997 §39 Abs1;

Rechtssatz

Die Anhaltung eines Lenkers ist als selbständige verwaltungsbehördliche Maßnahme bekämpfbar. Die bloße Aufforderung zur Ausweisleistung ist - abgesehen davon, dass es sich dabei nicht um eine Anhaltung handelt - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110091.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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