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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/25 93/07/0176 1Stammrechtssatz
Eine kombinierte Abwasserentsorgungsanlage ist nach § 32 WRG bewilligungspflichtig, weil nach dem natürlichen Lauf der Dinge und der "allgemeinen praktischen Erfahrung des täglichen Lebens" bei einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der vorgeschalteten biologischen Kläranlage und einer nicht sachkundigen und fachkundigen Ausgestaltung und Abdichtung des nachgeschalteten Röhrichtbeetes von einer Versickerung von nicht (ausreichend) gereinigten Abwässern auszugehen wäre, welche eine mehr als geringfügige Auswirkung auf das Grundwasser bewirken würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999060067.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009