RS Vwgh 1999/5/27 98/19/0139

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

20/09 Internationales Privatrecht

Norm

IPRG §24;
IPRG §25 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/19/0140

Rechtssatz

Der Anwendungsbereich der §§ 24 und 25 Abs 2 IPRG erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Inhalt des Eltern-Kind-Verhältnisses. Hiezu zählen insbesondere auch die wechselseitigen Unterhaltsansprüche und Versorgungsansprüche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998190139.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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