RS Vwgh 1999/5/27 96/16/0038

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §15;
BewG 1955 §16;
BewG 1955 §19;

Rechtssatz

Der Wert des Nutzungsrechts an einem Wirtschaftsgut kann nicht größer sein als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst (Hinweis E 2.6.1976, 956/74, VwSlg 4983 F/1976), weshalb auch das Fruchtgenussrecht nur bis zur Höhe des Einheitswertes einer Liegenschaft Berücksichtigung finden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996160038.X06

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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