RS Vwgh 1999/5/31 99/10/0050

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Veröffentlicht am 31.05.1999
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lith;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/13 91/18/0219 1

Stammrechtssatz

Es gehört zum Wesen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einer Person, daß sie zur Erfüllung ihrer - gleichgültig, auf welchem Titel beruhenden - Zahlungsverpflichtungen in der Lage ist (Hinweis E 27.6.1990, 90/18/0070).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100050.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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