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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/10/0016Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/10/30 90/04/0094 1Stammrechtssatz
Der Instanzenzug wurde von der beschwerdeführenden Partei dann nicht ausgeschöpft, wenn sie gegen die Entscheidung der ersten Instanz kein Rechtsmittel erhob und der erstbehördliche Bescheid durch den über Berufung einer anderen Partei ergangenen Berufungsbescheid nicht abgeändert wurde (Hinweis E 19.11.1985, 85/05/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100015.X01Im RIS seit
25.04.2001