RS Vwgh 1999/6/1 98/08/0422

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Veröffentlicht am 01.06.1999
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §136 Abs5;
ASVG §31 Abs5 Z16;
Richtlinien Befreiung Rezeptgebühr 1997 §4 Abs1 Z2;
Richtlinien Befreiung Rezeptgebühr 1997 §4 Abs4;

Rechtssatz

Weder aus den Bestimmungen des ASVG noch auch aus den Richtlinien über die Befreiung von der Rezeptgebühr 1997 ist zu erkennen, dass der Einkommensteuerbescheid der einzig maßgebende Nachweis für die Einkommensverhältnisse von selbstständig Erwerbstätigen sein könnte. Es ist Sache des Antragstellers, im Verfahren alle Umstände darzulegen und nachzuweisen, aus denen er ableitet, dass sein monatliches Nettoeinkommen den für ihn maßgebenden Richtsatz nicht übersteigt. (Hier: Die belangte Behörde hätte den Antragsteller freilich dazu aufzufordern und - sollten die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen als zur Beurteilung nicht ausreichend angesehen werden - dies mit dem Antragsteller zu erörtern gehabt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080422.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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