RS Vwgh 1999/6/2 98/04/0099

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Veröffentlicht am 02.06.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

ABGB §1313a;
GewO 1994 §74 Abs3;

Rechtssatz

Mit Erfüllungsgehilfen iSd § 74 Abs 3 GewO 1994 sind Personen gemeint, die bei Errichtung und/oder beim Betrieb der Betriebsanlage mit dem Willen des Inhabers der Anlage tätig werden (aber nicht Personen iSd § 1313a ABGB). Dazu zählen auch Lieferanten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040099.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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