RS Vfgh 1999/6/10 KI-1/99

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art138 Abs1 litb
VwGG §33a

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes nach Ablehnung einer Beschwerde durch Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof

Rechtssatz

Eine Ablehnung gemäß §33a VwGG enthält in der Regel keine Verneinung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes.

Der Antrag auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes war daher mangels Vorliegens eines solchen zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • K I-1/99
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.06.1999 K I-1/99

Schlagworte

VfGH / Kompetenzkonflikt, Verwaltungsgerichtshof, Ablehnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:KI1.1999

Dokumentnummer

JFR_10009390_99K00I01_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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