RS Vwgh 1999/6/10 95/07/0038

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §28;
FlVfLG Slbg 1973 §41 Abs5;
FlVfLG Slbg 1973 §45 Abs2;

Rechtssatz

Wenngleich der Begriff "Einzelteilung" sowohl die "Einzelteilung im engeren Sinne" als auch die "Sonderteilung" umfasst (siehe § 41 Abs 5 Slbg FlVfLG 1973), so lässt die Wendung "gegenüber der Aufrechterhaltung der Gemeinschaft" im § 45 Abs 2 Slbg FlVfLG 1973 mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass sich diese Bestimmung nur auf die Einzelteilung im engeren Sinne (Auflösung der Agrargemeinschaft durch Umwandlung der Anteilsrechte in Einzeleigentum) bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995070038.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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