RS Vwgh 1999/6/10 99/07/0053

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs1;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §56 Abs1;

Rechtssatz

Gegen die Vornahme eines Pumpversuches, der einer wasserrechtlichen Bewilligung überhaupt erst dann bedarf, wenn durch ihn eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder eine Verletzung bestehender Rechte befürchtet werden muss (Hinweis E 15.11.1994, 94/07/0112, 0113), können nur solche Einwendungen mit Erfolg vorgetragen werden, mit denen eine unzulässige Beeinträchtigung der in § 12 Abs 2 WRG wasserrechtlich geschützten Rechte geltend gemacht wird (Hinweis E 27.9.1994, 94/07/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070053.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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