RS Vwgh 1999/6/21 94/17/0377

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Veröffentlicht am 21.06.1999
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §69;
BWG 1993 §70;

Rechtssatz

Soweit die Funktionsfähigkeit des Kreditinstituts nicht von einer punktuellen Betrachtung der Liquiditätssituation allein abhängig ist bzw eine bestimmte Liquiditätssituation eines Kreditinstituts nicht für sich allein bei der Beantwortung der Frage des Vorliegens einer Gefahr für die Forderungen der Gläubiger des Instituts ausschlaggebend ist, ist gem § 69 und § 70 BWG 1993 eine Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Situation eines Kreditinstitutes vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170377.X07

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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