RS Vwgh 1999/6/21 98/17/0348

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Veröffentlicht am 21.06.1999
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Index

E3R E03600500
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

31988R3719 Lizenzen Einfuhr Ausfuhr Art30 Abs1 litb;
AVG §6 Abs1;
BAO §50 Abs1;
MOG 1985 §94;

Rechtssatz

Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen, welche regeln, was rechtens ist, wenn der Nachweis gemäß Art 30 Abs 1 lit b der V (EWG) Nr 3719/88 gegenüber einer unzuständigen Beh erbracht wird, sind nicht erkennbar. Damit ist aber die Ausgestaltung des Verfahrens auf diesem Gebiet Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese Verfahren dürfen allerdings nicht ungünstiger gestaltet werden als bei entsprechenden Verfahren, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Hinweis E 12.12.1997, 96/19/3389).

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170348.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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