RS Vwgh 1999/6/21 94/17/0377

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Veröffentlicht am 21.06.1999
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §70 Abs2;

Rechtssatz

Eine Gefährdung iSd § 70 Abs 2 BWG 1993 kann im vorliegenden Fall nicht durch den Abzug der gesetzlichen Rücklagen vom Verlust ausgeschlossen werden, da gesetzliche Rücklagen zwar zur Verlustabdeckung herangezogen werden können, in weiterer Folge aber wieder zu bilden sind, wobei im konkreten Fall aufgrund der festgestellten Ertragssituation nicht mit einer raschen Möglichkeit zur Bildung der Rücklagen gerechnet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170377.X06

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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