RS Vwgh 1999/6/23 97/12/0255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art18;
GehG 1956 §92 Abs1;
RGV 1955;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/12/0253 E 23. Juni 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/24 96/12/0252 1

Stammrechtssatz

Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGBl 1955/133, auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde, mit BGBl 1993/518 ersatzlos beseitigt worden ist, kann es auch unter Berücksichtigung der laufend in gesetzlicher Form erfolgenden Novellierungen keinen Zweifel daran geben, daß dadurch keine Änderung des Rechtscharakters der Reisegebührenvorschrift als Gesetz eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120255.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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