RS Vwgh 1999/6/24 97/15/0149

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §34 Abs3;

Rechtssatz

Dem Wirtschaftstreuhänder obliegt im Fall der Unterfertigung der Abgabenerklärung eine zumindest eingeschränkte Prüfungspflicht der Angaben des Mandanten (Hinweis Leitner, Grundzüge des österreichischen Finanzstrafrechts, 49).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150149.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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