RS Vwgh 1999/6/24 97/15/0070

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Es ist nicht von einem abstrakt möglichen oder erforderlichen Arbeitsraum bzw Kanzleiraum auszugehen, sondern es ist die tatsächliche ausschließliche oder nahezu ausschließliche Nutzung von Räumen zu diesen Zwecken zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X03

Im RIS seit

26.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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