RS Vwgh 1999/6/24 97/15/0146

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob Liebhaberei vorliegt, steht im Bereich des Umsatzsteuerrechtes kein längerer Beobachtungszeitraum zur Verfügung; die Entscheidung, ob Liebhaberei vorliegt, muss sogleich getroffen werden (Hinweis E 19.10.1987, 86/15/0105). Eine Tätigkeit, die bei der "Sofortbeurteilung" Zweifel offen lässt, ob die Ertragsfähigkeit gegeben ist, ist umsatzsteuerlich keine Liebhaberei (Hinweis E 16.12.1991, 90/15/0067).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150146.X03

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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