RS Vwgh 1999/6/24 97/15/0070

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Die teilweise Aufstellung von betrieblichen Unterlagen in Vorräumen vermag ausgehend von der typischen Funktion dieser Räume, den Zutritt zu anderen Räumlichkeiten des Hauses zu ermöglichen, eine betriebliche Nutzung der Vorräume nicht zu indizieren (Hinweis E 17.6.1992, 91/13/0146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X02

Im RIS seit

26.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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