RS Vwgh 1999/6/24 97/15/0070

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Handelt es sich im konkreten Fall nicht um ein ausschließlich oder überwiegend von Dienstnehmern benutztes Fahrzeug, sondern um das vom Abgabepflichtigen als Unternehmer selbst benutzte Fahrzeug, so stellen die Anschaffungskosten für ein Autoradio für dieses Fahrzeug keine Betriebsausgaben dar (Hinweis E 2.7.1981, 81/14/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X06

Im RIS seit

26.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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