RS Vwgh 1999/6/24 94/15/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1999
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z2;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Es wird bei der Aufgabe eines Betriebes in der Regel ein Eigenverbrauch der Geschäftsausstattung verwirklicht, es sei denn, der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Einstellung des Betriebes oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit dem vorhandenen Betriebsvermögen anderweitig unternehmerisch tätig werden (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994150186.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten