Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z2;Rechtssatz
Es wird bei der Aufgabe eines Betriebes in der Regel ein Eigenverbrauch der Geschäftsausstattung verwirklicht, es sei denn, der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Einstellung des Betriebes oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit dem vorhandenen Betriebsvermögen anderweitig unternehmerisch tätig werden (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994150186.X01Im RIS seit
20.11.2000