RS Vwgh 1999/6/24 94/15/0185

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
GmbHG §15;
GmbHG §18;
KStG 1988 §8 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in: SWK 2000, S 315 - S 317;

Rechtssatz

Der VwGH vermag im Rahmen der ihm zukommenden Schlüssigkeitsprüfung die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde, einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer wäre seitens der abgabepflichtigen GmbH die Pensionszusage nicht ohne Anrechnung der gesetzlichen Pension gewährt worden, nicht als unschlüssig zu erkennen. Zweck der Vereinbarung der Anrechnung der gesetzlichen Pension auf den Pensionsanspruch aus einer Pensionszusage ist es, eine eventuelle Übersorgung des Geschäftsführers zu verhindern.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994150185.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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