RS Vwgh 1999/6/25 98/06/0063

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Veröffentlicht am 25.06.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/07 95/06/0232 2 (hier: daher kann aus der Art der Begründung einer Berufung für die Frage des Gegenstandes des Berufungsantrages nichts gewonnen werden)

Stammrechtssatz

Auch untaugliche oder nicht stichhältige Gründe rechtfertigen nicht, von einem mangelhaft begründeten Berufungsantrag auszugehen (Hinweis E 21.12.1993, 93/08/0191, E 14.2.1989, 89/07/0012).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060063.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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