RS Vwgh 1999/6/29 98/08/0274

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1999
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E05204020
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art69;
AlVG 1977 §33 Abs1;
EURallg;

Rechtssatz

Für die Anspruchsvoraussetzung nach § 33 Abs 1 AlVG (Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld) macht es rechtlich keinen Unterschied, ob diese Erschöpfung durch Zahlung der österreichischen Leistung oder durch Anrechnung einer gleichartigen Leistung, die in einem Mitgliedstaat bezogen wurde, eingetreten ist (hier: Allerdings wird die belangte Behörde gegebenenfalls die Leistung bis zur Höchstdauer von drei Monaten für den Zeitraum auszusetzen haben, für welchen der Arbeitslose gemäß Art 69 Abs 1 V (EWG) 1408/71 weitere Leistungen nach den Rechtsvorschriften im anderen Mitgliedstaat (hier nach dem deutschen Arbeitslosenversicherungsrecht) im Wege des Leistungsexports beanspruchen hätte können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080274.X04

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten