RS Vwgh 1999/6/29 99/14/0128

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §80;
BAO §9;

Rechtssatz

Der Haftungstatbestand nach § 9 BAO stellt nicht darauf ab, ob der Vertreter seine Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich entfaltet hat. Die Haftung kann nicht nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0067)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140128.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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