RS Vwgh 1999/6/29 94/08/0105

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0223 1

Stammrechtssatz

Der Prokurist zählt nicht zu den nach § 67 Abs 10 ASVG Haftenden, weil er gewillkürter Vertreter ist; andernfalls hafteten ja auch gewillkürte Vertreter natürlicher Personen (siehe aber Gesetzestext) sowie Prokuristen von Einzelkaufleuten (in Anwendung des Gleichheitssatzes); beides ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (hier: Gesamtprokurist einer GmbH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994080105.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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