RS Vwgh 1999/6/29 98/08/0274

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E05204020
E6J
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art69;
31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art71;
61991CJ0102 Knoch VORAB;
AlVG 1977 §14;
AlVG 1977 §18;
AlVG 1977 §33 Abs1;
EURallg;

Rechtssatz

Für Personen, die ohne Grenzgänger zu sein, ihren Wohnsitz während der Beschäftigung in einem anderen Staat haben, kann bei Vollarbeitslosigkeit ein Wechsel der Zuständigkeit stattfinden. Nicht-Grenzgänger, die einen Wohnort während der Beschäftigung in einem anderen Staat als dem Beschäftigungsstaat haben, haben ihre Leistungsansprüche nach dem Recht des Beschäftigungsstaates zu beanspruchen; sie können aber auch die Zuständigkeit des Wohnstaates durch Erklärung und Begründung der Verfügbarkeit gegenüber der Arbeitsvermittlung dieses Staates herbeiführen. Dies gilt auch dann, wenn sie zuvor vom Träger des Mitgliedstaates, dessen Rechtsvorschriften zuletzt für sie galten, Versicherungsleistungen wegen Arbeitslosigkeit bezogen haben (Hinweis EuGH 8.7.1992, C-102/91, Knoch, Slg 1991, I-4341).

Gerichtsentscheidung

EuGH 691J0102 Knoch VORAB;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080274.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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