RS Vwgh 1999/6/29 98/14/0177

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §20;
FinStrG §23 Abs3;
FinStrG §33 Abs5;
FinStrG §53 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht von Bedeutung. In diesem Zusammenhang fällt das Ausmaß der Schuld eines Abgabepflichtigen, der beharrlich jahrelang Abgaben in einem Ausmaß hinterzogen hat, das nahe an der für die gerichtliche Zuständigkeit maßgebenden Wertgrenze (§ 53 Abs 1 lit b FinStrG) liegt, entscheidend ins Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140177.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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