RS Vwgh 1999/6/30 98/03/0335

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Veröffentlicht am 30.06.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
93 Eisenbahn

Norm

ABGB §861;
EisenbahnG 1957 §39 Abs1;
EisenbahnG 1957 §41 Abs1;

Rechtssatz

Vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung der an die Bahnstrecke angrenzenden Grundstücke kommt im Rahmen einer Entscheidung nach § 41 Abs 1 EisenbahnG keine rechtserhebliche Bedeutung zu. Es räumt dem Eisenbahnunternehmen im Übrigen auch nicht die Rechtsmacht ein, einen Anrainer vom Verbot nach § 39 Abs 1 EisenbahnG zu dispensieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030335.X03

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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