RS Vwgh 1999/6/30 97/03/0374

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Veröffentlicht am 30.06.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG 1996 §1 Abs2;
GelVerkG 1996 §5 Abs1;
GelVerkG 1996 §5 Abs3;
GewO 1994 §87;

Rechtssatz

ISd § 1 Abs 2 GelVerkG 1996 gilt für den Bereich der nichtlinienmäßigen gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen die GewO 1994 nur mit der Maßgabe, dass das GelVerkG 1996 nicht besondere Bestimmungen trifft (vgl § 5 Abs 3 GelVerkG 1996 hinsichtlich der Zuverlässigkeit in einem weiteren Sinn). Dieser Grundsatz erfährt hinsichtlich der Entziehung der Gewerbeberechtigung in § 5 Abs 1 GelVerkG 1996 mit der Wendung "unbeschadet der §§ 87 bis 91 GewO 1994" seine spezifische Ausformulierung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997030374.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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