RS Vfgh 1999/6/28 B451/99

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Veröffentlicht am 28.06.1999
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §64

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags

Rechtssatz

Der vorliegende Verfahrenshilfeantrag wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, in dem das Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof bereits abgeschlossen war. Gemäß der eben dargestellten Rechtslage könnte der Verfahrenshilfeantrag somit keinesfalls die vom Antragsteller angestrebten Rechtswirkungen herbeiführen (s VfGH 30.09.77, B120/76, 09.03.99, B1442/98).

Entscheidungstexte

  • B 451/99
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1999 B 451/99

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B451.1999

Dokumentnummer

JFR_10009372_99B00451_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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