RS Vwgh 1999/7/7 97/09/0036

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Veröffentlicht am 07.07.1999
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Index

E2D Assoziierung Türkei
E2D E02401013
E2D E05204000
E2D E11401020
10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ARB1/80 Art6;
ARB1/80 Art7;
AuslBG §4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Bei Zutreffen der Assoziationsfreizügigkeit der beantragten ausländischen Arbeitskraft kann der Arbeitgeber durch die ihm erteilte Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG in einem subjektiv-öffentlichen Recht nicht verletzt sein (Hinweis E 22.2.1996, 95/19/0424, B 26.9.1996, 96/09/0274, und 22.5.1997, 96/09/0340). Durch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG wird nämlich nicht darüber abgesprochen, ob dieser Ausländer iSd Art 6 oder 7 des Beschlusses des Assoziationsrates Nr 1/80 berechtigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090036.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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