RS Vwgh 1999/7/7 97/09/0316

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Veröffentlicht am 07.07.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §30 Abs1 idF 1994/314;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Die konkrete Dauer einer Untersagung der Beschäftigung von Ausländern gemäß § 30 Abs 1 AuslBG stellt im Einzelfall eine Ermessensentscheidung dar (hier: Ausführliche Begründung zur Ermessensübung im Erk).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090316.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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