RS Vwgh 1999/7/20 98/13/0101

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Veröffentlicht am 20.07.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §2 lita;
BAO §236;
FamLAG 1967 §26;

Rechtssatz

Eine persönliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn die Einhebung der Forderung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Schuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998130101.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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