RS Vwgh 1999/7/22 99/12/0061

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Veröffentlicht am 22.07.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

BDG 1979 §14 Abs1;
PG 1965 §62c Abs1 idF 1996/201;

Rechtssatz

Mit der Einleitung der Versetzung in den Ruhestand im Sinne des § 62c Abs 1 PG ist die verfahrensrechtliche Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens gemeint (vgl EB zur RegV zu Art 4 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, 72 Blg StProt NR 20 GP, 224), die sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen erfolgen kann (vgl dazu § 14 Abs 1 BDG 1979) und die die Anhängigkeit des Verfahrens begründet (Hinweis E 17.2.1999, 98/12/0412). Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass damit nur jenes Ruhestandsversetzungsverfahren gemeint ist, das mit der Ruhestandsversetzung des Beamten nach § 14 Abs 1 BDG 1979 geendet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120061.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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