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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Die offenbar auf das Fehlen einer sozialen Unterstützung im Falle einer Rückkehr abstellende Behauptung des Asylwerbers - ein menschenwürdiges Dasein, nachdem ihm seine Familie die Zugehörigkeit abgesprochen und ihn aus seinem Dorf vertrieben habe, wäre völlig unmöglich - ist nicht geeignet, die Möglichkeit stichhaltiger Gründe für die Annahme der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung iSd § 57 Abs 1 FrG 1997 aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200362.X01Im RIS seit
19.04.2001