RS Vwgh 1999/7/23 99/20/0362

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Veröffentlicht am 23.07.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57 Abs1;

Rechtssatz

Die offenbar auf das Fehlen einer sozialen Unterstützung im Falle einer Rückkehr abstellende Behauptung des Asylwerbers - ein menschenwürdiges Dasein, nachdem ihm seine Familie die Zugehörigkeit abgesprochen und ihn aus seinem Dorf vertrieben habe, wäre völlig unmöglich - ist nicht geeignet, die Möglichkeit stichhaltiger Gründe für die Annahme der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung iSd § 57 Abs 1 FrG 1997 aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200362.X01

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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