RS Vwgh 1999/7/23 97/02/0506

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6;

Rechtssatz

In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht werden, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und somit ein Notstand iSd § 6 VStG nicht gesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997020506.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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