RS Vwgh 1999/7/27 94/14/0170

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Veröffentlicht am 27.07.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;
EStG 1988 §12 Abs8;
EStG 1988 §17;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Werden beim Verkauf eines Teilbetriebes oder beim Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens stille Reserven aufgedeckt, so ist der daraus resultierende außerordentliche Ertrag nicht von der Gewinnermittlung nach der Verordnung BGBl 1990/100 erfasst (Hinweis E 23.1.1990, 90/14/0169; E 30.1.1990, 89/14/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140170.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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