RS Vwgh 1999/8/20 99/19/0071

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Veröffentlicht am 20.08.1999
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Index

20/09 Internationales Privatrecht

Norm

IPRG §24;
IPRG §25 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/05/27 98/19/0139 3

Stammrechtssatz

Der Anwendungsbereich der §§ 24 und 25 Abs 2 IPRG erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Inhalt des Eltern-Kind-Verhältnisses. Hiezu zählen insbesondere auch die wechselseitigen Unterhaltsansprüche und Versorgungsansprüche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999190071.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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